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   OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 35/23   

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https://dejure.org/2023,22381
OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 35/23 (https://dejure.org/2023,22381)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05.07.2023 - 2 LB 35/23 (https://dejure.org/2023,22381)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05. Juli 2023 - 2 LB 35/23 (https://dejure.org/2023,22381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Generalprävention; Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de

    Ausweisung; Generalprävention; Verhältnismäßigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

    Auszug aus OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 35/23
    Gegen die Gefahr einer Wiederholung sprechen die besondere Eigenart der Umstände, die zur Anlasstat geführt haben, die fehlende strafrechtliche Vorbelastung des Klägers, das erstmalige Verbüßen einer Freiheitsstrafe (vgl. zu diesen Aspekten BVerfG, Beschl. v. 25.08.2020 - 2 BvR 640/20, juris Rn. 27 f.).und schließlich seine sich verschlechternde körperliche und geistige Verfassung.

    Im Wesentlichen gleiche Rechtfertigungsmaßstäbe wie aus Art. 8 EMRK ergeben sich aus dem nationalen Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG ) (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.08.2020 - 2 BvR 640/20, juris Rn. 24, wo das BVerfG für die Rechtfertigung von Eingriffen in Art. 2 Abs. 1 GG durch Ausweisungen ausdrücklich auf die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention , insbesondere deren Art. 8 , und die Rechtsprechung des EGMR verweist).

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 35/23
    Im Rahmen des § 53 Abs. 1 AufenthG kann vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, auch dann eine solche Gefahr ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7.11 - BVerwGE 142, 29 Rn. 17 ff; BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21/18 -, BVerwGE 165, 331 -340, Rn. 17).

    Von der Straftat muss eine besonders hohe Gefahr für den Staat oder die Gesellschaft ausgehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7/11, juris Rn. 24; BVerfG, Beschl. v. 10.08.2007 - 2 BvR 535/07, juris Rn. 23 f.).

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, 25.07.2019 - 2/19
    Auszug aus OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 35/23
    Am 12.06.2019 verurteilte ihn das Landgericht Bremen (21 Ks 271 Js 70522/18 (2/19)) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten wegen eines von ihm am 26.11.2018 gemeinschaftlich mit seinem Sohn begangenen Totschlags (hinsichtlich des Klägers in einem minder schweren Fall) und einer Körperverletzung.

    a) Beim Kläger liegt ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG vor, weil er mit Urteil des Landgerichts Bremen vom 12.06.2019 (21 Ks 271 Js 70522/18 (2/19)) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten verurteilt wurde.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 2.20

    Ausweisung eines Ausländers; Berücksichtigung von zielstaatsbezogenen

    Auszug aus OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 35/23
    Eine generalpräventive Ausweisung kommt zudem nur dann in Betracht, wenn bei der jeweils in Rede stehenden Straftat nach der Lebenserfahrung damit zu rechnen ist, dass sich andere Ausländer von einer Ausweisung beeindrucken lassen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.07.2022 - OVG 2 B 2/20, juris Rn. 29).
  • OVG Bremen, 05.07.2019 - 2 B 98/18

    Ausweisung, Abschiebungsandrohung - Abschiebungsandrohung; Ankunftsnachweis;

    Auszug aus OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 35/23
    Unterhalb der Schwelle eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses nach § 60 AufenthG liegende Integrationsschwierigkeiten, die im Rahmen von § 53 Abs. 2 AufenthG bzw. Art. 8 EMRK als Abwägungselement von Bedeutung sein können (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 05.07.2019 - 2 B 98/18 -, juris), wegen einer Gefährdung des Klägers in der Türkei aufgrund zu befürchtender Blutrache sieht das Gericht nicht.
  • OVG Sachsen, 13.05.2022 - 3 A 844/20

    Keine Verhältnismäßigkeit der Ausweisung nach erfolgreicher

    Auszug aus OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 35/23
    Daran kann es zum Beispiel fehlen, wenn potentielle Täter in vergleichbaren Situationen nicht hinreichend rational handeln (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 13.05.2022 - 3 A 844/20, juris Rn. 18) oder wenn die Anlasstat durch besondere individuelle Umstände der Täter-Opfer-Beziehung geprägt ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2021 - 2 B 330/20, juris Rn. 25).
  • OVG Bremen, 15.11.2019 - 2 B 243/19
    Auszug aus OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 35/23
    Für die Bewertung des der Ausweisung entgegenstehenden Bleibeinteresses ist entscheidend die umfassende, einzelfallbezogene Abwägung nach § 53 Abs. 2 AufenthG , die insbesondere unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Art. 8 EMRK zu erfolgen hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 21).
  • OVG Bremen, 21.12.2022 - 2 LB 323/21

    Albanische Volkszugehörige; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Gefahrenprognose;

    Auszug aus OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 35/23
    (OVG Bremen, Urt. v. 21.12.2022 - 2 LB 323/21, juris Rn. 53).
  • OVG Bremen, 22.02.2021 - 2 B 330/20
    Auszug aus OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 35/23
    Daran kann es zum Beispiel fehlen, wenn potentielle Täter in vergleichbaren Situationen nicht hinreichend rational handeln (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 13.05.2022 - 3 A 844/20, juris Rn. 18) oder wenn die Anlasstat durch besondere individuelle Umstände der Täter-Opfer-Beziehung geprägt ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2021 - 2 B 330/20, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 35/23
    Im Rahmen des § 53 Abs. 1 AufenthG kann vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, auch dann eine solche Gefahr ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7.11 - BVerwGE 142, 29 Rn. 17 ff; BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21/18 -, BVerwGE 165, 331 -340, Rn. 17).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

  • OVG Bremen, 08.02.2023 - 2 LB 268/22

    Ausweisung eines Erstverbüßers; Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV;

  • OVG Bremen, 26.09.2019 - 2 B 214/19
  • OVG Bremen, 13.03.2023 - 2 LA 301/21

    Ernsthaftes Drohen einer Wiederholung als ausreichend für die Begründung eines

  • RG, 01.10.1907 - V 535/07

    1. Ist im Anwendungsgebiete des Gesetzes über das Auswanderungswesen vom 9. Juni

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